Medizinischer Fehler oder Misbehandlung
Hat ein Krankenhaus, ein Arzt oder ein Angehöriger des Gesundheitspersonals einen Fehler bei der medizinischen Versorgung gemacht und waren Sie oder Ihre Liebsten dadurch verletzt? Sie haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung!
Wenn dies der Fall ist, sorgen wir für die erforderlichen Sachverständigenbeweise und verfolgen Ihren Anspruch gegen den Gesundheitsdienstleister.
Sie können eine Entschädigung für Personenschäden beantragen, die durch die medizinische Versorgung verursacht wurden, wenn die Handlungen des Gesundheitsdienstleisters nicht der medizinischen Wissenschaft und den fachspezifischen Regeln entsprachen, d. h. gegen das Gesetz verstoßen haben.
Die schwerwiegendsten Verfehlungen im Gesundheitswesen treten vor allem im Bereich der Geburtshilfe auf, wo die Folgen rechtswidrigen Verhaltens für das Kind, die Mutter und die Familie meist tödlich sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch das Fehlverhalten eines Arztes einen Personenschaden erlitten haben, wenden Sie sich bitte an uns, und wir werden einen Sachverständigen auf dem entsprechenden Gebiet vermitteln. Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung, ob ein Verfahren lege artis oder non lege artis durchgeführt wurde, ist eine wesentliche Grundlage für das weitere Vorgehen und die Erlangung einer entsprechenden Entschädigung.
Kontaktieren Sie uns
Wir werden Ihren Anspruch kostenlos prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Füllen Sie einfach unser unverbindliches Formular aus und beschreiben Sie uns kurz Ihren Fall. Wir prüfen dann kostenlos, ob Sie einen Anspruch wegen Körperverletzung haben, vereinbaren das weitere Vorgehen und bearbeiten den Fall umfassend für Sie.