Verkehrsunfall
Wurden Sie oder Ihre Lieben bei einem unbeabsichtigten Autounfall als Fahrer, Beifahrer oder Fußgänger verletzt?
Seit vielen Jahren helfen wir Opfern von Autounfällen erfolgreich dabei, die höchstmögliche Entschädigung zu erhalten. Dabei zahlen unsere Kunden nichts im Voraus an uns, und wir nehmen nur den vereinbarten Betrag, wenn wir erfolgreich sind.
Wir sind mit Ihren Rechten bestens vertraut. Wir helfen Ihnen, die Ihnen zustehende Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs effektiv zu erhalten. Gleichzeitig bieten wir Ihnen, falls erforderlich, eine umfassende Vertretung vor den Strafverfolgungsbehörden und gegenüber dem Haftpflichtversicherer oder direkt gegenüber dem Unfallverursacher.
Wir gehen jeden Fall individuell, diskret und emphatisch an. Wir befassen uns mit allen Arten von Verkehrsunfällen, wir können Ihnen bei einem Unfall im Auto, auf dem Motorrad, auf dem Fahrrad, aber auch in einem öffentlichen Verkehrsmittel helfen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Netzwerk von Kontakten im In- und Ausland sorgen wir dafür, dass Sie für den erlittenen Schmerz oder den Verlust eines geliebten Menschen angemessen entschädigt werden.
Wenn Sie als Beifahrer verletzt wurden, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, auch wenn ein nahestehender Mensch schuld war. Wenn bei Verkehrsunfällen der Fahrer schuld ist und der Verletzte ein Beifahrer ist, hat der Beifahrer Anspruch auf volle Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung des Schuldigen – eine Entschädigung ist ohne weitere Bestrafung des Schuldigen möglich.
Verkehrsunfälle, an denen ein Motorradfahrer beteiligt ist, enden oft tödlich. Wenn Sie und/oder ein Ihnen nahestehender Mensch in eine Situation verwickelt sind, in der Sie einen schweren Personenschaden oder den Tod erleiden, wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Prüfung der Berechtigung Ihres Anspruchs und unterstützen Sie während des gesamten Entschädigungsverfahrens.
Waren Sie ein Beifahrer bei dem Unfall? Wir können Ihnen helfen, auch wenn die schuldige Person eine Ihnen nahestehende Person war. Wenn bei einem Autounfall der Fahrer schuld ist und die verletzte Person ein Beifahrer ist, hat der Beifahrer Anspruch auf volle Entschädigung aus der Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers – eine Entschädigung ist ohne weitere Strafe für den schuldigen Fahrer möglich.
Verkehrsunfälle mit verletzten Fußgängern sind leider keine Seltenheit und führen häufig zu schweren Verletzungen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden. Wir können beurteilen, ob Sie einen berechtigten Anspruch haben, und eine Schätzung der möglichen Entschädigungssumme abgeben.
Verkehrsunfälle im Ausland sind leider ein normaler Bestandteil unseres Lebens, und viele von ihnen haben leider Verletzungen oder Todesfälle zur Folge. Wenn Sie im Ausland Opfer eines unbeabsichtigten Autounfalls geworden sind, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch haben. Wir sind bereit, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.
Rad- oder Rollerfahrer sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt, die oft unverschuldet sind und zu schweren Verletzungen führen. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen von einem solchen Unglück betroffen sind, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden. Wir können Sie über Ihre Rechte aufklären und die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ermitteln.
Auch bei Unfällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (wie Bussen, Zügen, Schiffen, Flugzeugen usw.) kann man Schadenersatz für Personenschäden verlangen. In solchen Fällen hat der Geschädigte den gleichen Anspruch auf Entschädigung wie bei einem herkömmlichen Verkehrsunfall. Wenden Sie sich daher an uns, um eine Beratung über Ihren Anspruch zu erhalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Situation und übernehmen das gesamte Entschädigungsverfahren in Ihrem Namen.
Kontaktieren Sie uns
Wir werden Ihren Anspruch kostenlos prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Füllen Sie einfach unser unverbindliches Formular aus und beschreiben Sie uns kurz Ihren Fall. Wir prüfen dann kostenlos, ob Sie einen Anspruch wegen Körperverletzung haben, vereinbaren das weitere Vorgehen und bearbeiten den Fall umfassend für Sie.