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Häufig gestellte Fragen

Wir geben Antworten auf Ihre häufigsten Fragen. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden oder etwas klären möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

 

Allgemeine Fragen

Was bieten Sie an und welche finanziellen oder andere Risiken sind mit der Kooperation mit Ihnen verbunden?

Die Zusammenarbeit mit uns birgt keine versteckten Risiken. Die Erstberatung und Fallanalyse sind kostenlos. Unser Unternehmen bietet seinen Kunden ein hohes Niveau an Komfort und Sicherheit bei der anschließenden Rückforderung von Schadenersatz. Im Rahmen unseres umfassenden Service stellen wir unseren Kunden eine spezialisierte Anwaltskanzlei, kooperierende Experten und andere Fachleute zur Seite. Unsere Zusammenarbeit mit den Mandanten basiert auf dem Prinzip „no win, no fee“, d.h. das vereinbarte Honorar wird nur von der erfolgreich erstrittenen Entschädigung abgezogen. Sollte jedoch keine Entschädigung erzielt werden, werden wir von Ihnen keine Bezahlung verlangen. 

Wie können Sie mir helfen, um einen Vergleich zu erzielen? Warum sollten Sie mich vertreten? Ich kann die ausgefüllten Formulare der Versicherungsgesellschaft selbst bringen und die Versicherung zahlt mich ohne Schwierigkeiten aus.

In diesen Situationen ist es wichtig, daran zu denken, dass die Versicherungsgesellschaft nicht Ihr Partner ist, sondern eine Gegenpartei. Es liegt also nicht im Interesse der Versicherung, so viel wie möglich zu zahlen, da die Versicherung immer in erster Linie ihre eigenen Interessen schützt. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Versicherungsgesellschaften in der Regel bis zum Grundbetrag zahlen und so versuchen, den Fall so schnell wie möglich abzuschließen. Sie informiert den Geschädigten jedoch meist nicht über weitere Ansprüche, die er nicht oder nur teilweise geltend gemacht hat. Dabei handelt es sich oft um hohe Summen, die oft sogar den Grundbetrag der Entschädigung übersteigen. Mit uns können Sie sicher sein, dass Sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten haben.

Der behandelnde Arzt will nicht meinen Schmerz und Leiden in das Formular eintragen. Kann ich mich an sie wenden?

Ja, wir bieten allen Kunden eine Bewertung ihrer Ansprüche durch sorgfältig ausgewählte, kooperierende Experten auf dem Gebiet. Wir wissen aus Erfahrung, dass selbst in Fällen, in denen ein Arzt bereit ist, die Formulare auszufüllen, diese oft versehentlich falsch ausgefüllt werden und Ihnen letztlich große Entschädigungsbeträge vorenthalten werden können. Wenn Sie also mit uns zusammenarbeiten, können Sie sicher sein, dass alle Ansprüche korrekt und in angemessener Höhe bewertet werden.

Verkehrsunfälle

Ausfüllen des Unfallberichts

Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei zum Unfallort zu rufen, wenn kein Schaden am Eigentum von Dritten entstanden ist und keine Person bei dem Unfall verletzt oder getötet wurde. Andererseits sind Sie in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, einen gemeinsamen Unfallbericht zu erstellen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Protokoll Angaben zu Ort und Zeit des Unfalls, zu den beteiligten Parteien und Fahrzeugen sowie zu Ursache, Verlauf und Folgen des Unfalls enthalten muss. Wenn das Dokument die vorgenannten Angaben enthält, können Sie Ihr eigenes Protokoll erstellen. Es ist jedoch viel praktischer, ein standardisiertes Formular namens „Road Accident Record“ zu verwenden.

Wie läuft eine Verkehrsunfalluntersuchung ab?

Die Schwere der Verletzungen, die ein Unfallopfer bei einem Autounfall erlitten hat, ist in der Regel ausschlaggebend dafür, ob der Unfall und die Handlungen des Unfallverursachers als Vergehen oder als Straftat behandelt werden. Auch die Frage, gegen welche wesentlichen Verkehrspflichten der Unfallverursacher verstoßen hat, spielt eine Rolle. Bei der Untersuchung eines Verkehrsunfalls wird in der Regel ein Verkehrssachverständiger bestellt, um die Unfallursache zu ermitteln, und ein medizinischer Sachverständiger, um das Ausmaß der Verletzungen im Zusammenhang mit dem Unfall festzustellen. Auf der Grundlage der erhobenen Beweise entscheidet die Polizeibehörde in der Regel, ob der Verstoß als Straftat zu werten ist, und leitet dann ein Strafverfahren gegen den Schuldigen ein oder verweist die Unfalluntersuchung zur Entscheidung an eine Verwaltungsbehörde.

Hat auch ein Beifahrer Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Sie als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall einen Personenschaden erleiden, ohne selbst gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben (z. B. weil Sie sich nicht angeschnallt haben), haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer des Fahrzeugs, in dem Sie auf dem Beifahrersitz saßen, schuldhaft gehandelt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrer um Ihren Partner, einen Verwandten, eine Ihnen sonst nahestehende Person oder im Gegenteil um eine Ihnen praktisch unbekannte Person handelt. Wenn Sie Beifahrer des Schuldigen sind, sind Sie ebenfalls Opfer eines Autounfalls. Da die Fahrer gesetzlich verpflichtet sind, ihre Pflichtversicherung zu zahlen, können Sie Ihre Entschädigung direkt bei der Versicherungsgesellschaft des Fahrers einfordern. Scheuen Sie sich also nicht, wenn Sie bei einem Autounfall, der durch die Unachtsamkeit Ihres Liebsten verursacht wurde, Verletzungen erleiden, eine Personenschadenersatzklage gegen dessen Versicherung einzureichen. Auf diese Weise ist eine Entschädigung möglich, ohne dass die Person, die den Unfall verschuldet hat, weiter bestraft wird.

Habe ich bei einem Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Sie in einen Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Zug usw.) verwickelt waren und infolge dieses Unfalls einen Personenschaden erlitten haben, haben Sie Anspruch auf dieselbe Entschädigung wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall, d. h. auf Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und die mit Ihrer medizinischen Versorgung verbundenen Kosten (z. B. die Kosten für Medikamente, Rehabilitation sowie die Kosten für die Fahrt zu einer medizinischen Einrichtung im Zusammenhang mit dieser Verletzung). Auch der Verdienstausfall oder die Einschränkung des sozialen Lebens (Dauerfolgen) werden berücksichtigt. In erster Linie kann die oben genannte Entschädigung beim Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat, geltend gemacht werden; in diesem Fall ist die Entschädigung durch die so genannte Haftpflichtversicherung gedeckt. In diesem Fall wird der Schadenersatz von der so genannten obligatorischen Haftpflichtversicherung gedeckt. Alternativ kann der Schadenersatz auch vom Versicherer des betreffenden Verkehrsmittels (z. B. eines Busses) verlangt werden, das in den Unfall verwickelt war, aber kein Verschulden trifft (so genannte Gefährdungshaftung).

Was kann von der obligatorischen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden?

Wenn Sie bei einem unverschuldeten Autounfall verletzt werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für den Schaden am unfallverursachenden Fahrzeug, auf Entschädigung für Sachschäden (z. B. beschädigte Kleidung, Telefon) und, wenn Sie einen Personenschaden erleiden, auf Entschädigung für Personenschäden. Bei Personenschäden haben Sie Anspruch auf Entschädigung für die bisher erlittenen Schmerzen, die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung (ärztliche Behandlung, Fahrten zu medizinischen Einrichtungen, Kosten für die Pflege einer nicht versicherten Person), den Verdienstausfall und, bei dauerhafteren Schäden, den Verlust von Lebensqualität.

Arbeitsunfälle

Was ist eigentlich ein Arbeitsunfall?

Der Begriff „arbeitsbedingte Verletzung“ bezeichnet jede Verletzung der Gesundheit eines Arbeitnehmers (gegebenenfalls auch mit Todesfolge), die aufgrund von oder in Verbindung mit der Ausführung von Arbeitsaufgaben auftritt. Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen, auch diejenigen, die eine scheinbar völlig sichere Arbeit machen. So kann beispielsweise ein verstauchter Knöchel, der durch einen Treppensturz auf dem Weg zur Marketingabteilung verursacht wird, ein Arbeitsunfall sein.

Wie ist es mit Unfällen und dem Weg zu und aus der Arbeit? Wie ist es mit Verletzungen auf Dientsreisen aus?

Wenn sich die Verletzung nur auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder nach dem Verlassen des Arbeitsplatzes nach der Arbeitszeit ereignet hat, besteht kein Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitspflichten, und die Verletzung wird daher nicht als arbeitsbezogen behandelt. Ereignet sich die Verletzung hingegen auf dem Weg zu einer Arbeitsbesprechung oder direkt auf dem Weg zur Arbeit, so handelt es sich um die Ausübung von Arbeitspflichten, so dass ein Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit besteht und diese Verletzungen als arbeitsbedingt angesehen werden können.

Der Arbeitgeber will kein Protokoll über den Arbeitsunfall ausstellen oder nicht mit der Bearbeitung des Arbeitsunfalls beginnen. Ich habe nicht gegen die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz verstoßen. Können Sie mir helfen?

Leider sind derartige Situationen bei Arbeitsunfällen relativ häufig. In diesem Fall übernehmen wir die Vertretung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, setzen uns direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung und fordern ihn auf, ein Unfallprotokoll zu erstellen. Wir übernehmen dann alle Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft, um eine angemessene Entschädigung für Ihren Arbeitsunfall zu erhalten.

Medizinischer Fehler oder Misbehandlung

Was bedeutet "non lege artis"?

Der Tatbestand des non lege artis wird in keiner Rechtsvorschrift wörtlich erläutert oder definiert. Im Allgemeinen gilt jedoch als non lege artis das Handeln eines Arztes, das gegen die Vorschriften des Gesetzes über das Gesundheitswesen und gegen die in der Konvention über Menschenrechte und Biomedizin festgelegten Berufsstandards oder gegen die allgemeinen Vorschriften der Österreichischen Ärztekammer oder gegen die Regeln und Satzungen der Berufsverbände verstößt. Ob eine Handlung non lege artis ist, d. h. ein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Aspekte des Falles beurteilt werden. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass Sachverständigengutachten in dieser Gruppe von Fällen eine entscheidende Rolle spielen werden.

Ich vermute einen medizinischen Fehler oder Misbehandlung; wie soll ich vorgehen? Haben Sie Erfahrung mit solchen Fällen und können Sie mir helfen?

Unsere Spezialität sind Fälle von Personenschäden, die auf medizinische Fehler und Misbehandlung zurückzuführen sind. In diesen Fällen arbeiten wir mit einem Sachverständigen zusammen, um anhand der relevanten medizinischen Unterlagen zu prüfen, ob ein ärztlicher Fehler vorliegt und ob Ihre Verletzung in direktem kausalen Zusammenhang mit diesem Fehler steht. Wir werden Ihnen eine engagierte Anwaltskanzlei zur Seite stellen und eine Punkt-für-Punkt-Bewertung Ihrer Schmerzen, dauerhaften Beeinträchtigungen und anderer Ansprüche vornehmen. Anschließend beginnen wir in Ihrem Namen mit den Verhandlungen über eine Entschädigung, zunächst außergerichtlich und in Fällen, in denen die Gegenpartei nicht bereit ist zu leisten, auf gerichtlichem Wege.

Welche konkreten Ansprüche habe ich bei Verletzungen, die durch einen medizinischen Eingriff verursacht wurden?

In Fällen, in denen ein ärztliches Verfahren oder die medizinische Versorgung fehlerhaft ist, können die Opfer Schadenersatz verlangen:

– Schmerz

– Kosten für die medizinische Behandlung 

– Verdienverluste

– Beschränkung des sozialen Lebens

Kontaktieren Sie uns

Wir werden Ihren Anspruch kostenlos prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Füllen Sie einfach unser unverbindliches Formular aus und beschreiben Sie uns kurz Ihren Fall. Wir prüfen dann kostenlos, ob Sie einen Anspruch wegen Körperverletzung haben, vereinbaren das weitere Vorgehen und bearbeiten den Fall umfassend für Sie.